Die Landeskommission Eingliederungshilfe ist zuständig für
- die Weiterentwicklung des Rahmenvertrages nach § 131 SGB XI aufgrund fachlicher und rechtlicher Entwicklungen,
- die Anpassung dieses Rahmenvertrags aufgrund von Umsetzungsproblemen und Evaluationsergebnissen,
- den Abschluss von landesweit einheitlichen Rahmenvereinbarungen,
- Leistungs- und Vergütungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung,
- die Weiterentwicklung der Grundlagen und Kriterien der Vergütung und der Verfahren zur deren Ermittlung, Höhe der Vergütungen und Vergütungsbestandteile, die auf Landesebene vereinbart werden, z. B. Fort- und Weiterbildungspauschale,
- die Erarbeitung von Kalkulationsvorgaben,
- Grundsätze der Leistungsabrechnung,
- weitere Aufgaben nach dem Rahmenvertrag,
- Kündigungsfälle.
Die AG Verhandlungen erarbeitet als ständige Arbeitsgruppe der Landeskommission Eingliederungshilfe die Grundlagen für die Beschlüsse und macht entsprechende Beschlussvorschläge.
Hier finden Sie alle Anlagen zum Landesrahmenvertrag:
Rahmenleistungsvereinbarung WfbM
Erforderliche Antragsunterlagen für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
Struktur einer Rahmenleistungsvereinbarung
Regelungen zur Berechnung der Jahres-Nettoarbeitszeit
Pauschale für Fort- und Weiterbildung sowie Supervision
Verbindliche Regelungen zur Berechnung der Investitionskosten für Leistungsangebote
Kalkulationstool Investitionsbetrag allgemein
Leitfaden Berechnungstool „Investitionskosten“
Meldung besonderer Vorkommnisse
Inhalt der Leistung der qualifizierten Assistenz nach den 9 Lebensbereichen der ICF